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B2B-Geschäftsverkehr
(Business-to-Business)

Unsere Angebote, Dienstleistungen und Lieferungen im Bereich der Mediengestaltung und Werbetechnik richten sich ausschließlich an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler sowie öffentliche Institutionen im Sinne des § 14 BGB. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ab.

Grundsätzlicher Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts


Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) existiert kein gesetzliches Fernabsatz-Widerrufsrecht. Einmal erteilte und von uns bestätigte Aufträge sind für beide Vertragsparteien rechtlich bindend.

Unser freiwilliges, vertragliches Stornierungsrecht mit Wertersatz


Um unseren Geschäftskunden dennoch ein Höchstmaß an Flexibilität zu bieten, räumen wir Ihnen freiwillig ein vertragliches Recht zur Stornierung innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ein. Für dieses freiwillige Recht gelten folgende Bedingungen:

  • Ausschluss bei Produktionsbeginn oder Freigabe: Das Stornierungsrecht erlischt vorzeitig und vollständig, sobald Sie die von uns erstellten Mediengestaltungen oder Druckdaten schriftlich freigegeben haben („Gut zum Druck“) oder die Produktion der physischen Werbemittel durch das beauftragte Drittunternehmen bereits begonnen hat.

  • Kostenpflichtiger Wertersatz für Designleistungen: Wenn Sie den Vertrag vor dem Produktionsstart stornieren, bleibt die Stornierung für die Bereiche Produktion und Montage kostenfrei. Da im Bereich der Inhouse-Mediengestaltung jedoch oft unmittelbar nach Auftragserteilung kreative und konzeptionelle Arbeit geleistet wird, verpflichten Sie sich zur Zahlung eines Wertersatzes.

  • Berechnung des Wertersatzes: Jede bis zum Zeitpunkt des Stornierungseingangs geleistete Arbeitsstunde unserer Inhouse-Mediengestaltung wird auf Basis unseres vereinbarten Agentur-Stundensatzes (zzgl. MwSt.) nach Aufwand abgerechnet. Der Nachweis erfolgt über ein einfaches Zeiterfassungsprotokoll.

Urheberrecht und Nutzungsrechte an Gestaltungsleistungen


Alle im Rahmen der Inhouse-Mediengestaltung erstellten Designs, Konzepte, Entwürfe und Vektorgrafiken unterliegen dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG).

  • Rechteübertragung erst nach Vollzahlung: Die Einräumung von Nutzungsrechten an den Kunden erfolgt ausdrücklich erst mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars.

  • Eingeschränktes Nutzungsrecht bei Stornierung: Wird ein Auftrag im Rahmen des freiwilligen Stornierungsrechts abgebrochen und ein Wertersatz gezahlt, verbleiben alle Urheber- und Nutzungsrechte vollumfänglich bei unserer Agentur. Eine Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe der bis dahin übermittelten Entwürfe oder Konzepte durch den Kunden ist strikt untersagt.

  • Herausgabe von Rohdaten: Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert vergütet, schulden wir nicht die Herausgabe von editierbaren Rohdaten (z. B. offene InDesign-, Illustrator- oder Photoshop-Dateien), sondern lediglich die Bereitstellung der finalen, druckfähigen Produktionsdaten.

Vermittlung von Produktion und Montage / Haftungsabgrenzung


Bezüglich der Herstellung und der Montage der physischen Werbemittel (z. B. Schilder, Banner, Folierungen) treten wir, sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen, ausschließlich als Vermittler auf.

  • Vertragsverhältnis: Der Vertrag über die physische Produktion und die Montage vor Ort kommt direkt zwischen dem Kunden und dem von uns vermittelten, qualifizierten Drittunternehmen zustande.

  • Haftungsausschluss für Drittgewerke: Wir übernehmen keine Haftung für Sach- oder Personenschäden, Verzögerungen oder Mängel, die im Rahmen der Produktion oder der Montage durch das Drittunternehmen entstehen. Unsere Haftung beschränkt sich rein auf das Vermittlungsverschulden (ordnungsgemäße und sorgfältige Auswahl und Instruktion des Drittunternehmens). Mängelansprüche bezüglich der Montage oder des Materials sind vom Kunden direkt gegenüber dem ausführenden Drittunternehmen geltend zu machen.

  • Mitwirkungspflicht des Kunden: Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass am Montageort

  • alle baulichen, rechtlichen (z. B. baurechtliche Genehmigungen für Außenwerbung) und tatsächlichen Voraussetzungen für eine reibungslose Montage durch das Drittunternehmen gegeben sind.

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